HARMONIE AM ARBEITSPLATZ

Erkennen und Verhindern von Belästigung am Arbeitsplatz

Belästigung am Arbeitsplatz ist ein weit verbreitetes Problem, das Arbeitnehmer in allen Branchen und Sektoren in Europa betrifft. Es kann sich in verschiedenen Formen äußern, darunter sexuelle Belästigung, Mobbing, Diskriminierung und Mikroaggressionen, die ein Umfeld von Angst, Stress und verminderter Produktivität schaffen. Obwohl die Europäische Union und viele einzelne Länder Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung von Belästigung eingeführt haben, besteht das Problem weiter und erfordert kontinuierliche Anstrengungen von Unternehmen und Organisationen, um es zu erkennen und wirksam zu verhindern.

Verständnis von Belästigung am Arbeitsplatz

Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes unerwünschte Verhalten, das eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz erniedrigt, einschüchtert oder beleidigt. Dies kann verbale, physische oder psychische Belästigung umfassen. Die Europäische Kommission definiert Belästigung am Arbeitsplatz als "unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit dem Geschlecht einer Person, das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird" (Europäische Kommission, 2019).

Belästigung am Arbeitsplatz beschränkt sich nicht auf Interaktionen zwischen Mitarbeitern, sondern kann auch Führungskräfte, Kunden und Dritte betreffen. Die Belästigung kann offen sein, z. B. durch ausdrückliche Diskriminierung oder sexuelle Annäherung, oder verdeckt, z. B. durch ausgrenzende Praktiken oder subtile abfällige Bemerkungen.

Das Ausmaß des Problems in Europa

Untersuchungen zeigen, dass Belästigung am Arbeitsplatz in ganz Europa nach wie vor ein großes Problem darstellt. Eine Eurofound-Umfrage aus dem Jahr 2019 ergab, dass fast 15% der Arbeitnehmer in der Europäischen Union berichteten, in den letzten 12 Monaten in irgendeiner Form am Arbeitsplatz belästigt worden zu sein (Eurofound, 2019). Frauen und Minderheitengruppen, einschließlich LGBTQ+-Personen, sind besonders gefährdet. So berichtete das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), dass rund 50% der Frauen in der EU sexuelle Belästigung erlebt haben, wobei die Raten in bestimmten Ländern und Sektoren höher sind (EIGE, 2020).

Neben der sexuellen Belästigung ist auch Mobbing am Arbeitsplatz ein wachsendes Problem. Eine in den nordischen Ländern durchgeführte Studie ergab, dass etwa 8% der Arbeitnehmer berichteten, am Arbeitsplatz gemobbt zu werden, wobei die Raten in Sektoren wie dem Gesundheitswesen, dem Bildungswesen und den sozialen Dienstleistungen höher waren (Einarsen et al., 2020). Mobbing kann zu schwerwiegenden psychischen Problemen führen, darunter Angstzustände, Depressionen und sogar Selbstmord, was den dringenden Bedarf an wirksamen Präventionsstrategien unterstreicht.

Rechtlicher Rahmen in Europa

Die Europäische Union hat einen umfassenden Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz geschaffen. Zu den wichtigsten Richtlinien gehören die Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung, die Diskriminierung aus verschiedenen Gründen, einschließlich Geschlecht, sexueller Ausrichtung und Alter, verbietet, und die Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen.

Zusätzlich zu den EU-weiten Vorschriften haben die einzelnen Länder ihre eigenen Gesetze und Strategien.

KROATIEN:

In Kroatien wird Belästigung am Arbeitsplatz durch mehrere wichtige Rechtsrahmen umfassend behandelt. Das Antidiskriminierungsgesetz, das erstmals 2008 erlassen und 2012 geändert wurde, ist ein Eckpfeiler dieses Schutzes. Es verbietet sowohl unmittelbare als auch mittelbare Diskriminierung und umfasst verschiedene Formen wie Belästigung, sexuelle Belästigung, Aufstachelung zur Diskriminierung und das Versäumnis, angemessene Anpassungen für Arbeitnehmer vorzunehmen. Dieses Gesetz erkennt auch komplexe Formen der Diskriminierung an, einschließlich mehrfacher, lang andauernder und wiederholter Diskriminierung.

Ergänzend dazu verbietet das Arbeitsgesetz von 2014 mit Änderungen in den Jahren 2017 und 2019 ausdrücklich die Diskriminierung in allen Bereichen der Arbeit und der Arbeitsbedingungen. Es schreibt den Arbeitgebern vor, die Würde der Beschäftigten zu schützen und dafür zu sorgen, dass keine Handlungen von Vorgesetzten, Kollegen oder anderen Personen eine Belästigung darstellen oder gegen die geltenden gesetzlichen Schutzbestimmungen verstoßen.

Darüber hinaus zielt das 2008 eingeführte und mehrfach überarbeitete Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter (zuletzt 2017) speziell auf geschlechtsspezifische Diskriminierung ab. Dieses Gesetz verbietet den Ausschluss oder die Einschränkung aufgrund des Geschlechts, gewährleistet den Schutz von Frauen vor einer weniger günstigen Behandlung aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft und verbietet ausdrücklich Belästigung und sexuelle Belästigung.

Arbeitgeber in Kroatien mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, eine Satzung zur Bekämpfung von Belästigung zu erlassen, eine verantwortliche Person für die Bearbeitung von Beschwerden zu benennen und zur Rechenschaft gezogen zu werden, wenn es an ihrem Arbeitsplatz zu Belästigungen kommt. Diese Verantwortung erstreckt sich auch darauf, dass die Arbeitnehmer nicht nur gegen den Täter, sondern auch gegen den Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz geltend machen können, der bei Mittäterschaft oder Fahrlässigkeit mit Geldstrafen belegt werden kann. Wichtig ist, dass dieser Rechtsschutz weit gefasst ist und sich nicht nur auf traditionelle Arbeitsverhältnisse, sondern auch auf verschiedene andere Tätigkeitsbereiche erstreckt, so dass ein umfassender Schutz für alle Arbeitnehmer gewährleistet ist.

DEUTSCHLAND:

Die Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland ist ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das die Gleichstellung am Arbeitsplatz fördern soll. Es wurde erlassen, um sowohl gegen unmittelbare als auch gegen mittelbare Diskriminierung vorzugehen, und schützt den Einzelnen vor ungerechter Behandlung aufgrund von Merkmalen wie Ethnie, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Das AGG verpflichtet die Arbeitgeber, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Belästigung und Diskriminierung ist, und sicherzustellen, dass das Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht allein vom Geschlecht abhängt. Es gilt für Angestellte, Auszubildende, Freiberufler bei Einstellungen und Beförderungen und sogar für Plattformarbeiter, wenn sie als Arbeitnehmer gelten. Zu den Entschädigungen für die Opfer gehören finanzieller und immaterieller Schadenersatz. Mittelbare Diskriminierung, die vorliegt, wenn eine neutrale Maßnahme eine geschützte Gruppe unverhältnismäßig stark beeinträchtigt, ist ebenfalls verboten, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist. Die Arbeitgeber sind für die Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung verantwortlich und müssen bei Verstößen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

POLEN:

In Polen ist die Belästigung am Arbeitsplatz durch mehrere wichtige Rechtsvorschriften wirksam geregelt. Das Arbeitsgesetzbuch ist der Eckpfeiler des Arbeitsrechts und verbietet ausdrücklich direkte und indirekte Diskriminierung, Ungleichbehandlung, Belästigung und sexuelle Belästigung. Dieser Schutz gilt in erster Linie für Angestellte, aber ein separates Gesetz dehnt ähnliche Schutzmaßnahmen auf Freiberufler und Auftragnehmer aus. Das Gesetz deckt ein breites Spektrum geschützter Merkmale ab, darunter Geschlecht, Alter, Behinderung, Ethnie, Religion, Nationalität, politische Ansichten, Gewerkschaftszugehörigkeit, ethnische Herkunft, sexuelle Ausrichtung und Art der Beschäftigung. Zu den Rechtsmitteln, die Arbeitnehmern zur Verfügung stehen, gehört das Recht, ihr Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen oder eine Entschädigung zu verlangen, die nicht unter dem nationalen Mindestlohn liegen darf (ab 2022 etwa 630 EUR). Freiberufler und Auftragnehmer können ebenfalls eine Entschädigung ohne Obergrenze fordern. Hartnäckige Verstöße gegen die Gleichbehandlungsvorschriften können strafrechtlich geahndet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierung und Mobbing durch Antidiskriminierungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen, faire Einstellungspraktiken und interne Untersuchungen zu verhindern, obwohl spezifische Methoden nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

 

Verhinderung von Belästigung am Arbeitsplatz

Die Verhinderung von Belästigung am Arbeitsplatz erfordert einen proaktiven Ansatz der Arbeitgeber, einschließlich klarer Richtlinien, Schulungen und einer unterstützenden Arbeitsplatzkultur.

  1. Entwicklung und Umsetzung klarer Richtlinien:
    • Organisationen sollten umfassende Anti-Belästigungs-Richtlinien erstellen, in denen definiert wird, was eine Belästigung darstellt, Meldeverfahren beschrieben werden und die Konsequenzen eines solchen Verhaltens festgelegt werden.
    • Die Richtlinien sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den nationalen und EU-Vorschriften entsprechen.
  2. Regelmäßige Schulungen anbieten:
    • Schulungen zum Erkennen, Verhindern und Reagieren auf Belästigung sollten für alle Mitarbeiter, einschließlich der Führungskräfte, obligatorisch sein.
    • Die Schulungen sollten den rechtlichen Rahmen, die Unternehmensrichtlinien und praktische Szenarien abdecken, damit die Mitarbeiter wissen, wie sie Belästigungen erkennen und ansprechen können.
  3. Einrichtung von Berichtsmechanismen:
    • Ein sicheres und vertrauliches Meldesystem ist unerlässlich. Die Mitarbeiter sollten sich sicher fühlen, wenn sie Vorfälle ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen melden.
    • Ziehen Sie mehrere Meldekanäle in Betracht, z. B. Online-Formulare, Hotlines oder benannte Personalvertreter.
  4. Förderung einer Kultur des Respekts und der Inklusion:
    • Die Förderung einer Arbeitsplatzkultur, die auf Respekt, Vielfalt und Integration setzt, kann dazu beitragen, Belästigungen zu verhindern.
    • Durch die Förderung einer offenen Kommunikation und das Ansprechen von Mikroaggressionen kann ein Umfeld geschaffen werden, in dem Belästigungen weniger wahrscheinlich sind.
  5. Sofortige Maßnahmen ergreifen:
    • Wenn eine Belästigung gemeldet wird, müssen die Arbeitgeber unverzüglich und fair handeln. Die Ermittlungen sollten gründlich, unparteiisch und vertraulich sein.
    • Gegen diejenigen, die sich der Belästigung schuldig gemacht haben, sollten angemessene Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden.
  6. Betroffene Mitarbeiter unterstützen:
    • Unterstützung der Opfer von Belästigung durch Beratungsdienste, bezahlten Urlaub oder Versetzung in eine andere Abteilung, falls erforderlich.
    • Nachfassen bei dem betroffenen Mitarbeiter, um sein Wohlergehen sicherzustellen und weitere Belästigungen zu verhindern.

WEITERE RESSOURCEN

Dieses Projekt wurde im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union (Projekt Nr. 2022-3-DE04-KA210-YOU-000099662) finanziert.Projekt N.  2022-3-DE04-KA210-YOU-000099662).

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